Wohngebäude. Bauvorschriften. SNiP 2.08.01-89

WOHNGEBÄUDE

SNiP 2.08.01-89*

TsNIIEP ENTWICKELTE Wohnungen des Staatlichen Komitees für Architektur (Architektenkandidat B.Yu. Brandenburg - Leiter des Themas; Architektenkandidat S.V. Krolevets, Doktor der Architektur V.K. Litskevich, Architekturkandidaten E.D. Kapustyan, R.P. Abramova; VL Veksler), TsNIIEP grazhdanselstroem Goskomarchitectura (Architektenkandidat LM Agayants), TsNIIEP-Ingenieurausrüstung des Staatlichen Komitees für Architektur (Kandidaten der technischen Wissenschaften AZ Ivyansky, IB Pavlinova), VNIITAG Goskomarchitektura (Architektenkandidat A.S. Krivov).

EINGEFÜHRT TsNIIEP Wohnungen des Staatlichen Komitees für Architektur.

VORBEREITET ZUR GENEHMIGUNG durch das Staatliche Komitee für Architektur (I.E. Grinberg, Kandidat der Technischen Wissenschaften I.M. Arkharov, L.G. Surkov).

SNiP 2.08.01-89* ist eine Neuauflage von SNiP 2.08.01-89 mit Änderungen Nr. 1 vom 30. April 1993 Nr. 18-12, Nr. 2 vom 11. Oktober 1994 Nr. 18-21 und Nr. 3 vom 3. Juni 1999 Nr. 42, genehmigt durch die Beschlüsse des Gosstroy (Minstroy) von Russland.

Abgeänderte Abschnitte, Absätze, Tabellen sind in diesen Bauordnungen mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Bei der Verwendung eines normativen Dokuments sollten die genehmigten Änderungen der Bauvorschriften und -vorschriften sowie der staatlichen Standards berücksichtigt werden, die im Bulletin of Construction Equipment Magazine und im State Standards Information Index veröffentlicht wurden.

Zustand

Bauvorschriften u

SNiP 2.08.01-89*

Bauausschuss

Vorschriften

die UdSSR

Stattdessen

(Gosstroy der UdSSR)

Wohngebäude

SNiP 2.08.01-85

* Dieses Regelwerk gilt für die Gestaltung von Wohngebäuden (Mehrfamilienhäuser, einschließlich Mehrfamilienhäuser für Senioren und Familien mit Rollstuhlfahrern, im Folgenden Familien mit Behinderungen genannt, sowie Wohnheime) bis einschließlich 25 Stockwerke.

Spezifische Maßnahmen zur Sicherung des Lebens von Menschen mit Behinderungen und anderen mobilitätseingeschränkten Bevölkerungsgruppen sollten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zusätzlicher Anforderungen der VSN 62-91 * / Landesausschuss für Architektur vorgesehen werden.

Diese Normen und Regeln gelten nicht für die Bedingungen für die Ansiedlung von Wohngebäuden sowie für die Gestaltung von Bestands- und mobilen Gebäuden. Die Bedingungen für die Eingewöhnung werden durch das Wohnungsgesetz und relevante behördliche und methodische Dokumente bestimmt.

Die Definition der Begriffe ist in der verbindlichen Anlage 1, den Regeln zur Berechnung der Fläche von Wohnungen in Häusern und Wohnheimen, der Wohnfläche von Wohnheimen, der Fläche von Wohngebäuden, der Grundstücksfläche, Gebäudevolumen, Gebäudefläche und Anzahl der Stockwerke von Wohngebäuden - im obligatorischen Anhang 2.

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SNiP 2.08.01-89 WOHNGEBÄUDE
"eins. ALLGEMEINE HINWEISE SANITÄRE UND HYGIENISCHE ANFORDERUNGEN, LICHT UND SONNENSCHUTZ»
"GESCHICHTEN UND FEUERWIDERSTANDSGRAD"
"EVAKUIERUNGSWEGE"
„ZUSATZANFORDERUNGEN FÜR GEBÄUDE ÜBER 28 m“
„NICHTWOHNBÖDEN“
"AUFZÜGE"
"MÜLLENTSORGUNG"
„2. ANFORDERUNGEN AN DIE HAUPTELEMENTE VON WOHNGEBÄUDEN WOHNUNGEN UND WOHNZELLEN VON HERBERGEN»
„GEWERBEFLÄCHEN BESONDERER WOHNUNGSTYPEN“
„AUSSERHALB VON GEBÄUDEN UND GELÄNDEN“
"3. TECHNISCHE AUSRÜSTUNG WASSERVERSORGUNG UND KANALISATION»
"HEIZUNGS-, LÜFTUNGS-UND KLIMAANLAGEN"
"ELEKTRONISCHE GERÄTE"
"Bewerbungen"

Elektrizität

Installation

Heizung