SP 41-108-2004 Wohnungsbeheizung von Wohngebäuden mit gasbefeuerten WärmeerzeugernSP 41-108-2004 Wohnungsbeheizung von Wohngebäuden mit gasbefeuerten Wärmeerzeugern

6. WASSERVERSORGUNG UND KANALISATION.

4.6.1. Zum Aufstellungsort des Wärmeerzeugers muss
für den Eingang eines Wasserversorgungssystems zur Wasserversorgung des Warmwasserkreislaufs vorgesehen sein
Wasserversorgung und eine Vorrichtung zum Befüllen der Heizungsanlage und ihrer
bilden.

4.6.2. Berücksichtigung des Wasserverbrauchs an jedem Eingang
Die Wasserversorgung der Wohnung sollte die Installation eines Zählers vorsehen.

4.6.3. Vor den Wasserzählern am Wasserzulauf zu
Wohngebäude und jede Wohnung sollten mit der Installation versehen werden
mechanischer Filter.

Bei Qualitätsmängeln
Leitungswasser den Anforderungen der Herstellerangaben entsprechen
Wärmeerzeuger oder GOST
21563 sollte die Installation von tragbaren Kalkschutzmitteln vorsehen
Geräte.

4.6.4. Entwässerung aus Sicherheit
Ventile und Wärmeerzeuger sind im Kanal vorzusehen.

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Anweisung

2. Gasversorgung

5.2.1.
Die Planung des internen Gasversorgungssystems von Wohnungen sollte in durchgeführt werden
gemäß den Anforderungen von SNiP 2.04.08-87 *, den Sicherheitsregeln in der Gasindustrie, den Regeln für die Verwendung von Gas in der Volkswirtschaft und diesen TSN.

5.2.2.
Das System der internen Gasversorgung einer Wohnung oder eines Wärmeerzeugers
muss für den maximalen stündlichen Gasdurchfluss berechnet werden, je nachdem
installierte Gasanlage.

5.2.3.
Die technischen Eigenschaften der Kessel müssen einen stabilen Betrieb gewährleisten
Ausrüstung bei dem in den Spezifikationen angegebenen Gasdruck an
Anschluss an das Gasnetz, ausgestellt von der Gasversorgungsorganisation.
Anschluss eines vergasten Gebäudes an Gasnetze hoher (mittlerer)
Druck sollte über die Gasregelstelle (GRP) bereitgestellt werden.

5.2.4.
Die Versorgungsgasleitung mit Niederdruck zu einem Wohngebäude muss ausgestattet sein
Eingang mit Installation darauf in einer Höhe von nicht mehr als 1,8 m über dem Boden
Trennvorrichtung mit Isolierflansch. Bei Platzierung einer Trennstelle
Geräte mit Isolierflansch im GFK oder in einem Schaltschrank
Regulierungsklausel (SHRP) sollten sie nicht sein
stellen Sie am Eingang der Gasleitung zu vergasten Räumlichkeiten bereit.

5.2.5.
Für interne Gasleitungen sind Stahlrohre erlaubt
gemäß SNiP
2.04.08-87*. Es ist zulässig, den Anschluss von Heizkesseln vorzusehen
Gasleitungen nach der Trennvorrichtung am Abzweig mit flexiblem
Ärmel. Der Durchmesser der zum Kessel führenden Gasleitung sollte auf der Grundlage von genommen werden
Berechnung, jedoch nicht kleiner als der im Kesselpass angegebene Durchmesser.

v
als flexible Schläuche dürfen Metallschläuche verwendet werden,
beständig gegen den Einfluss des transportierten Gases an
bestimmten Temperatur und Druck und mit einem Zertifikat und einer Genehmigung von Gosgortekhnadzor
Russland für ihre Bewerbung. Die Länge der flexiblen Schläuche sollte so gering wie möglich sein, jedoch nicht mehr als 1,5 m.

5.2.6.
An den Verbindungsstellen zur Gasleitung und Ausrüstung müssen flexible Schläuche verwendet werden
auf passende Spitzen aufgesetzt werden.

5.2.7.
Bei der Installation von Kesseln in Räumen, die die Anforderungen von GOST nicht erfüllen
Р 50571.3-94*, nach
Trennvorrichtung an der Gasversorgungsleitung vorzusehen
isolierende Einsätze. Die Rolle von isolierenden Einsätzen kann von nicht leitenden flexiblen Hülsen übernommen werden.

5.2.8.
Das Verlegen von Gasleitungen vor dem Betreten vergaster Räumlichkeiten sollte erfolgen
offen durchgeführt, an Orten, die für die Wartung geeignet sind, ausgenommen
die Möglichkeit von Schäden und bieten Zugang für regelmäßige Inspektionen und
Kontrolle. Die Gasleitung darf Lüftungsgitter, Fenster u
Türen.

5.2.9.
Verlegen von Gasleitungen in Küchen oder Wärmeerzeugern
sollte offen gestellt werden. Versteckte Dichtung
flexible Schläuche sowie Trennvorrichtungen sind verboten.

5.2.10.
Der Gasdruck vor den Kesseln sollte gemäß dem Pass gemessen werden
Kesseldaten, jedoch nicht mehr als 0,003 MPa.

5.2.11.
Jede Wohnung sollte eine Abrechnung des Gasverbrauchs durch Installation bereitstellen
Gasleitung eines Gasdurchflussmessers - ein Zähler. Bilanzierung des Gasverbrauchs sollte
von jeder öffentlichen Einrichtung in gleicher Weise durchgeführt,
Benzin verbrauchen.

5.2.12.
Geräte zur Messung des Gasverbrauchs sollten in vergasten Räumen aufgestellt werden
welche Kessel und andere gasverbrauchende Geräte installiert sind
Ausrüstung.

5.2.13.
Die Platzierung der Messgeräte sollte außerhalb der Wärmezone erfolgen.
und Feuchtigkeitsfreisetzung, basierend auf den Bedingungen ihrer Bequemlichkeit
Installation, Wartung und Reparatur in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Pässe für
Zähler.

5.2.14.
Lösbare Verbindungen von Gasleitungen dürfen nur innerhalb vorgesehen werden
Rohrleitungen für Gasgeräte.

5.2.15.
Die Verlegung von Gasleitungen sollte mit einer Neigung von mindestens 3% erfolgen. Neigung
Gasleitung sollte vom Zähler bereitgestellt werden.

2. ANFORDERUNGEN AN DIE RAUMPLANUNG UND GESTALTUNG.

4.2.1. Wohnungsheizungen
es ist erlaubt, in Wohngebäuden der Feuerwiderstandsklasse I, II vorzusehen.

4.2.2. Der Einbau von Wärmeerzeugern ist erlaubt
geben Sie für die Gesamtwärmeleistung (kW) an:

- bis 60 kW - in Küchen;

– bis 100 kW – im Besonderen
zugewiesene Nichtwohnräume von Wohnungen oder öffentlichen Räumen
(im Folgenden - Wärmeerzeuger).

4.2.3.
Küche und wärmeerzeugende Räume müssen folgende Anforderungen erfüllen:

- Höhe nicht weniger als 2,2 m;

- Innenvolumen,
bestimmt auf der Grundlage der Bedingungen für die Bequemlichkeit der Installationsarbeiten und
Betrieb von Wärmeerzeugern, jedoch nicht weniger als die in der betrieblichen
Herstellerdokumentation;

- Belüftung gem
die Anforderungen dieser Normen;

- für den Küchenbereich, ausgenommen
Darüber hinaus das Vorhandensein eines Fensters, dessen Design für eine Belüftung des Raums sorgt.

4.2.4. Wärmeerzeugender Raum für die Öffentlichkeit
Die Ernennung muss zusätzlich zu den in Absatz genannten Anforderungen Folgendes aufweisen:

- umschließende Strukturen
Feuerwiderstandsgrenze nicht kleiner als: für Wände und Decken REI45 und für Trennwände EI45;

- so einfach
verworfene umschließende Strukturen - äußere Fensteröffnungen mit einer Fläche
Verglasung in Höhe von 0,03 m2 pro 1 m3 des Raumvolumens;

- Notausgang
in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Absätze. a) Absatz 6.9 des SNiP
21-01;

- Schutz vor
unbefugtes Betreten des Geländes.

4.2.5. Brandschutz von Räumlichkeiten sollte sein
Bereitstellung gemäß den Anforderungen von SNiP
21-01, SNiP
2.08.01, SNiP
2.08.02 und andere behördliche Dokumente.

4.2.6. Installation von Wärmeerzeugern in Räumen
sollte in Übereinstimmung mit den Pässen, Installationsanweisungen und bereitgestellt werden
Betrieb der Hersteller.

Außerdem sollte es
sorgen für:

a) an nicht brennbaren Wänden
Materialien in einem Abstand von mindestens 2 cm von der Wand;

b) an Wänden mit Verkleidungen aus
brennbare Materialien, die mit nicht brennbaren Materialien isoliert sind (Dachstahl gem
Asbestplatte mindestens 0,3 cm dick, Putz mindestens 2,5 cm dick u
etc.) in einem Abstand von mindestens 3 cm zur Wand. Die Isolierung muss sein
Abmessungen des Wärmeerzeugerkörpers um 10 cm;

2) Installation des Bodens
Wärmeerzeuger:

a) an den Wänden aus nicht brennbarem Material
Materialien, sowie an Wänden aus brennbaren Materialien, die mit nicht brennbaren Materialien gedämmt sind
die in den Absätzen angegebenen Materialien. b) Punkt
bei wandhängenden Wärmeerzeugern in einem Abstand von mindestens 10 cm;

b) auf Fußböden mit nicht brennbaren
Beschichtungen sowie brennbare Beschichtungen, die mit nicht brennbaren Materialien isoliert sind.
Die Bodendämmung muss die Abmessungen des Wärmeerzeugergehäuses um 10 cm überragen.

3) Entfernung von Lautsprechern
Teile des Wärmeerzeugers an Orten mit möglichem Durchgang von Personen sollten nicht im Licht sein
weniger als 1 m in der Küche und nicht weniger als 0,8 m im wärmeerzeugenden Raum;

4) horizontaler Abstand
im Licht zwischen den vorstehenden Teilen des Wärmeerzeugers und des Gasherds sollte getroffen werden
mindestens 10cm.

1 Anforderungen an Wärmeerzeuger

4.1.1 Für Wohnungsheizungssysteme im Wohnbereich
Gebäuden sollten automatisierte gasbefeuerte Wärmeerzeuger eingesetzt werden
mit hermetischen (geschlossenen) Brennkammern (Typ "C") komplett ab Werk
Bereitschaft, die folgende Anforderungen erfüllt:

die Gesamtwärmeleistung der Wärmeerzeuger nicht
muss 100 kW überschreiten, wenn sie in Wärmeerzeugern platziert werden, und 35 kW – wenn
Platzierung in Küchen;

Effizienz nicht weniger als 89 %;

Kühlmitteltemperatur nicht mehr als 95 °C;

Kühlmitteldruck bis 1,0 MPa;

Emission schädlicher Emissionen: CO - Spuren, NOx - nicht
mehr als 30 ppm (60 mg/m3).

4.1.2 Wärmeerzeuger dürfen verwendet werden,
Die automatische Sicherung sorgt dafür, dass die Kraftstoffzufuhr unterbrochen wird, wenn:

Unterbrechung der Stromversorgung;

Ausfall von Schutzschaltungen;

Erlöschen der Brennerflamme;

Abfall des Kühlmitteldrucks unter den Grenzwert
zulässige Werte;

Erreichen der maximal zulässigen Temperatur
Kühlmittel;

Verletzung der Rauchentfernung;

Überschreiten des maximal zulässigen Gasdrucks
Werte.

4.1.3 Wärmeerzeuger müssen Genehmigungen haben und
Zertifizierungsdokumente, die nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation erforderlich sind.

4.1.4 Folgende Wärmeerzeuger dürfen verwendet werden:

Zweikreis mit eingebautem Warmwasserkreislauf;

Einkreis (ohne eingebaute Hot
Wasserversorgung) mit der Möglichkeit, eine kapazitive Wasser-zu-Wasser-Verbindung anzuschließen
Warmwasserbereiter.

4.1.5 Wärmeleistung von Wärmeerzeugern z
Wohnungsheizungsanlagen von Wohnwohnungen wird durch das Maximum bestimmt
Belastung der Warmwasserversorgung je nach Anzahl der installierten
Sanitärgeräte oder Auslegungsheizlast.

Wärmeleistung von Wärmeerzeugern z
eingebaute öffentliche Räumlichkeiten wird durch das Maximum bestimmt
Auslegungslast der Heizung und durchschnittliche Auslegungslast der Wärme
Wasserversorgung.

4.1.6 Bei der Sanierung von Wärmeversorgungssystemen
bestehender Wohnungsbestand im Zusammenhang mit dem Übergang zur Wohnung
Wärmeversorgung, in Gebäuden bis einschließlich 5 Stockwerke, wird ebenfalls empfohlen
den Einbau von Wärmeerzeugern mit geschlossener Brennkammer vorsehen.

4.1.7 Der Wärmeerzeuger muss komplett geliefert werden
Angaben zu Schornsteinen und Luftkanälen innerhalb des Aufstellraumes des Wärmeerzeugers,
sowie mit Anleitungen für Installation und Betrieb, in denen der Hersteller
Alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen werden beschrieben.

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